Hallenreglement Quadrel


Allgemeines
Das Hallenreglement dient der Unfallverhütung, der Hygiene sowie der Ordnung. Nachfolgend wird nur die männliche Form benutzt, die stellvertretend auch für jede Benutzerin gilt. Durch seine Unterschrift bestätigt jeder Benutzer, dass er die Hallenregeln kennt und sich verpflichtet diese einzuhalten. Verstösse gegen das Reglement können eine Wegweisung durch das Personal zur Folge haben, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholten Verstössen kann gegen den fehlbaren Benutzer ein Hallenverbot ausgesprochen werden. Abokunden wird in diesem Falle das Abonnement entzogen ohne Anspruch auf Rückerstattung.

Eigenverantwortung
Die Benutzung der Boulderanlage erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung grosser Vorsicht, nicht restlos eliminiert werden können. Während des Aufenthaltes wird von den Benutzern gegenseitige Rücksichtnahme verlangt. Die Benutzung der Anlage erfordert ein entsprechendes Mass an Konzentration. Der Aufenthalt im Sturzbereich ist abgesehen vom Spotten zu vermeiden.Benutzer der Anlage sind aufgefordert, fehlbare Personen zurechtzuweisen oder dem Personal zu melden. Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Eintritt
Grundsätzlich darf das Quadrel durch jeden beliebigen Eingang betreten werden. Jeder Besucher ist jedoch verpflichtet sich vor Benutzung der Anlage am Empfang beim Haupteingang zu registrieren und einen Eintritt zu lösen. Dies gilt gleichermassen für Neukunden als auch bestehende Kunden. Abokunden haben dem Personal unaufgefordert das Abonnement vorzuweisen. Das Personal behält sich Stichprobenkontrollen vor. Ohne gültigen Ausweis ist keine Ermässigung möglich. Abos sind persönlich und nicht übertragbar. Autos müssen auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen geparkt werden.

Griffe
Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt. Lose Strukturen und andere Mängel an der Boulderanlage müssen dem Personal umgehend gemeldet werden. Jeder Benutzer ist sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen oder selten auch brechen können. Der Benutzer trägt diesbezüglich jedes Risiko selbst.


Kinder
Kinder bis 12 Jahre dürfen sich im Quadrel nur in Begleitung eines Erwachsenen aufhalten, der die Aufsicht ausübt und für das Kind haftet. Jugendliche ab 13 Jahren dürfen die Anlage ohne Aufsichtsperson benutzen. Herumrennen und spielen auf den Matten ist im gesamten Boulderbereich verboten (Ausnahme Kinderecke).

Gruppen
Der Leiter einer Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine Teilnehmer. Zu seiner Entlastung kann gegebenenfalls ein Instruktor zugezogen werden. Kurse dürfen nur mit vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung abgehalten werden. Das eigenständige Reservieren von Wänden oder Sektoren ist nicht erlaubt.

Hygiene
Im Bistrobereich müssen stets Schuhe getragen werden. Bouldern ist nur in sauberen Kletterfinken oder Turnschuhen gestattet. Die Matten dürfen nicht mit Strassenschuhen betreten werden. Auf den Matten sowie im Kinderbereich herrscht ein Konsumationsverbot von Esswaren und Getränken. In den Räumlichkeiten des Quadrel herrscht generelles Rauchverbot. Die gesamte Anlage inkl. Sanitäranlagen und Garderoben sind ordentlich und sauber zu halten.

Anlage
Es darf nicht über die Wände hinausgeklettert werden. Für Boulderbau und Revisionen können Teilbereiche der Anlage unzugänglich sein. Für Wettkämpfe und Veranstaltungen kann sogar der gesamte Boulderbereich geschlossen sein. Eine Totalschliessung wird in jedem Falle vorher angekündigt. In den genannten Fällen besteht für Abokunden kein Anspruch auf Rückerstattung.

Haftung
Für Personen- und Sachschäden lehnen die Betreiber jede Haftung ab. Wer Schaden verursacht oder Personen verletzt hat die Konsequenzen selbst zu tragen.

Bei Diebstahl von Garderobengegenständen und Wertsachen wird jede Haftung abgelehnt. Für die Aufbewahrung von Wertsachen stehen Schliessfächer kostenlos zur Verfügung. Schlösser können eigens mitgebracht oder am Empfang erworben werden.

Domat/Ems, Juni 2023
Geschäftsleitung Quadrel GmbH

Züruck